Back to Top

Home

Königsschießen 2024 (12.11.2024)

Unser jährliches Königschießen findet am Sonntag, den 17. November 2024 um 14 Uhr statt.

König Philipp lädt alle Mitglieder ab 18 Jahren herzlich ein. Geschossen wird in diesem Jahr in der Halle mit Luftdruck, Blasrohr und Bogen – es kommt also jeder auf seine Kosten, lasst euch überraschen! 

Im Anschluss ist das Schützenhaus für Kaffee und Kuchen geöffnet – Besucher, auch solche, die nicht am Königschießen teilnehmen – sind herzlich willkommen.

Bundesturnier Blasrohrschießen 2024 (10.11.2024)

Auch dieses Jahr fand Anfang November 2024 unter Beteiligung einiger Sportler des Sportschützenverein Unteröwisheim 1953 e.V. ein Bundesturnier im Blasrohrschießen statt. In der noch jungen Geschichte des Blasrohrsports wurde dieses Turnier erst zum dritten Male ausgetragen. 

Dieses höchste nationale Blasrohr-Turnier des Deutschen Schützenbundes (DSB) ist in etwa vergleichbar mit einer Deutschen Meisterschaft. Veranstaltungsort war die Stadionsporthalle im niedersächsischen Einbeck. Im Vorfeld musste die Sportleitung des DSB aufgrund der über 900 eingegangenen Meldungen erstmals für den Blasrohrsport Limitzahlen für die verschiedenen Altersklassen einführen, da das Teilnehmerfeld aus Kapazitätsgründen auf 640 Sportlerinnen und Sportler begrenzt werden musste. 

Der Blasrohrsport erfreut sich in Deutschland und Europa zunehmender Beliebtheit und ist vor allem für Kinder ein guter Einstieg in den Bogen- und Schießsport. So war das Teilnehmerfeld auch breit gefächert: Schüler, Jugendliche, Junioren, Frauen und Männer traten in insgesamt 18 Klassen an, um sich miteinander zu messen. Dies zeigt einmal mehr, dass das Blasrohrschießen in Deutschland wie auch die Kugel- und Bogendiszipline ein Sport für Jung und Alt ist. Anfänglich belächelt entdeckt man, sobald man es erst einmal ausprobiert hat, eine Sportart, die viel Spaß mit sich bringt und zugleich die Konzentration und das Lungenvolumen fördert sowie Präzision und innere Ruhe übt. Es ist einfach ein Sport für die ganze Familie, ob mit oder ohne Handicap. Sobald man eine Kerze auspusten kann, hat man schon alle Grundvoraussetzungen erfüllt, um die leicht zu erlernende Sportart auszuführen. Das Handling ist einfach. Ob im Sitzen oder im Stehen, es gibt keine Nachteile, und somit ist das Blasrohrschießen eine der fairsten und sozialsten Sportarten in dieser Zeit. Dazu ist sie auch noch kostengünstig. 

Das Blasrohr selbst besteht aus einem langen, gleichmäßigen und geraden Rohr. Das Gewicht kann jeder frei wählen. Am Ende setzt man ein Mundstück aus Plastik auf, durch das die Lungenluft gestoßen wird. Das Rohrinnenmaß ist in der Regel 10mm oder 16mm groß. Die Pfeile bestehen aus Metall-, Carbon- oder Holzschäften mit einer Spitze und sind am anderen Ende mit einem Kunststoff-Konus versehen. Die Größe richtet sich nach dem Rohrinnenmaß. Visiere oder Zielhilfen am Rohr gibt es nicht und sind untersagt. Im Wettbewerb schießt man auf eine Papierauflage mit aufgedruckter Ringwertung 6-10. Das Blasrohrschießen in Deutschland ist eine noch sehr junge Disziplin. Doch es gibt schon viele weitere Ideen, diesen interessanten Sport weiter zu formen und neue Wettbewerbe zu schaffen. 

Beim diesjährigen Bundesturnier trat  Max Sadewasser in der Altersklasse Schüler II zum ersten Male an und sicherte sich mit einer hervorragenden Schießleistung den 1. Platz. Auch Marc Sadewasser in der Altersklasse Herren III, Katja Ohnimus und Eva-Maria Knoch in der Altersklasse Damen II und Steffen Ebert in der Altersklasse Herren II wussten zu überzeugen und erreichten gute Platzierungen. 

An dieser Stelle herzlichen Glückwunsch an die Teilnehmer und weiterhin viel Erfolg bei den anstehenden Wettkämpfen. 

Änderung Waffengesetz 2024 (04.11.2024)

Wir danken dem Württembergischen Schützenverband WSV 1850 e.V. für die gute

Zusammenarbeit und die Möglichkeit der Nutzung dieses sehr informativen Artikels. Insbesondere dem Verfasser Dr. Adrian Sievers-Engler – Landesreferent Waffenrecht des Württ. Schützenverbandes.

 

Das Sicherheitspaket

Am 18.10.2024 hat der Deutsche Bundestag mit der Mehrheit der Stimmen der Regierungskoalition das „Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ beschlossen, ein sogenanntes Omnibusgesetz (lat. omnibus: „für alle“), welches die Änderung mehrerer Rechtsvorschriften in einem Mantelgesetz zusammenfasst. Artikel 5 dieses Omnibusgesetzes beinhaltet eine Änderung des Waffengesetzes. Für den Legalwaffenbesitzer beinhaltet die geänderte Rechtslage nunmehr einige neue Fallstricke, die es zu beachten gilt.

Messerführverbote – Gefahr für die waffenrechtliche Zuverlässigkeit
In der öffentlichen Debatte lag der Fokus vor allem auf der Änderung der Rechtslage zum Führen von Waffen und Messern generell, bei öffentlichen Veranstaltungen, im öffentlichen Personenverkehr und
in Waffenverbotszonen.

Bisher galt (§42a WaffG), dass generell keine Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen, keine Einhandmesser und keine Messer mit feststehender Klinge über 12 cm geführt werden durften. Diese Regelung gilt auch weiterhin. Jedoch legte §42 WaffG bisher zusätzlich fest, dass es über §42a hinaus untersagt ist, bei öffentlichen Veranstaltungen Waffen im Sinne des §1 Abs. 2 WaffG zu führen. Dadurch wurde für öffentliche Veranstaltungen das sonst erlaubte Führen von Schreckschusswaffen mit kleinem Waffenschein und das Führen sonstiger Gegenstände, welche in der Anlage 1 zum WaffG, Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 benannt werden, zusätzlich verboten.

Es bestand aber kein generelles Führverbot von Messern jeder Art bei öffentlichen Veranstaltungen, da nur die in vorgenannter Fundstelle in der Anlage 1 bezeichneten Messer von diesem Verbot erfasst waren. Zudem wurden die Landesregierungen in §42 ermächtigt, Waffenverbotszonen einzurichten, in denen das Führen von Messern mit feststehender oder feststellbarer Klinge über 4 cm verboten werden konnte.
Diese Führverbote wurden nun wesentlich verschärft:
Künftig ist es generell verboten, auf öffentlichen Veranstaltungen (§42) und im öffentlichen Personenfernverkehr (§42b) und dessen Einrichtungen wie Bahnhöfen, Haltestellen, Gleisanlagen usw. Waffen und Messer zugriffsbereit zu führen, unabhängig von Art des Messers oder Klingenlänge oder dem Vorhandensein eines kleinen Waffenscheins für Schreckschusswaffen. Die Bundesländer wurden ermächtigt, für den öffentlichen Personennahverkehr gleiche Regeln via Verordnung zu erlassen. Entsprechend wurden auch die Bußgeldvorschriften in §53 WaffG angepasst. Dem gilt nunmehr das besondere Augenmerk des Legalwaffenbesitzers, denn es ist nicht die Bußgelddrohung als solche, sondern der zugrundeliegende Verstoß gegen die Bestimmungen des Waffengesetzes. Das verbotene Führen eines Messers, nach §53 WaffG, unerheblich ob nur fahrlässig oder gar vorsätzlich, kann die Zuverlässigkeit des Waffenbesitzers nach §5 Abs. 2 WaffG in Frage stellen. Schnell kann das in der Hosentasche über den Bahnhof oder den Weihnachtsmarkt beförderte Taschenmesser die Waffenbesitzkarte in Frage stellen! Zudem wurde nun der Besitz von Springmessern generell verboten. Bisher waren Springmesser mit einer einseitig geschliffenen Klinge bis höchstens 8,5 cm Klingenlänge vom Verbot nicht erfasst. Das ist nun nicht mehr der Fall. Letztere dürfen nur dann auch weiterhin besessen werden, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Da man erst im Nachhinein durch richterliche Beurteilung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit erfährt, ob ein berechtigtes Interesse tatsächlich vorlag, kann man dem Legalwaffenbesitzer nur raten, vom Besitz solcher Messer gänzlich Abstand zu nehmen. §58 WaffG enthält eine Übergangsvorschrift zur straffreien Abgabe solcher Messer, sie dürfen aber auch ohne Erlaubnis vom bisherigen Besitzer vernichtet werden.

Weiterlesen...

Landesmeisterschaften Blasrohr 2024 (14.10.2024)

Im September 2024 fanden im Schützenhaus Meckesheim die Landesmeisterschaften Blasrohr 2024 des Badischen Sportschützenverbandes statt. Über 100 Starter im Alter von 7 bis 70 Jahren konnte der Veranstalter an diesen beiden Tagen begrüßen. Die noch junge Sportart erfreut sich in Deutschland einer immer größeren Beliebtheit und erlebt eine rasante Entwicklung. Es ist ein Sport für die ganze Familie, ob mit oder ohne Handicap. Das Blasrohr selbst besteht aus einem langen, gleichmäßigen und geraden Rohr, bei dem jeder das Gewicht frei wählen kann. Am Ende setzt man ein Mundstück aus Plastik auf, durch das die Lungenluft gestoßen wird. Das Rohrinnenmaß ist in der Regel 10mm oder 16mm groß. Die Pfeile bestehen aus Metall-, Carbon- oder Holzschäften mit einer Spitze und sind am anderen Ende mit einem Kunststoff-Konus versehen. Die Größe richtet sich nach dem Rohrinnenmaß. Visiere oder Zielhilfen am Rohr selbst gibt es nicht, sind aber auch untersagt. Im Wettbewerb schießt man auf eine Papierauflage mit einer aufgedruckten Ringwertung von 6 -10. Mit Michael Barth, Silas Böß, Alina Böß, Steffen Ebert, Jakob Herzog, Eva-Maria Knoch, Vincent Knoch, Katja Ohnimus, Lars Richter, Marc Sadewasser, Max Sadewasser, Andre Weise, Nina Weise und Steffen Wolf hatten sich auch zahlreiche Sportler des Sportschützenverein Unteröwisheim 1953 e.V. hierzu qualifiziert. Mit Max Sadewasser sowie Nina Weise konnten sich zwei Sportler des Vereins durch hervorragende Schießleistungen als Landesmeister in Ihren Altersklassen durchsetzen. Als Vize-Landesmeister krönte Steffen Ebert seine gute Leistung, ebenso wie Alina Böß die sich auch die Vize-Landesmeisterschaft sichern konnte.

Die weiteren Teilnehmer des Vereins wussten ebenso durch gute Schießleistungen zu überzeugen, wie man den nachfolgenden Platzierungen entnehmen kann.

Schüler 1 Männlich 5 . Platz Jakob Herzog
Schüler 2 Männlich 1. Platz Max Sadewasser
Schüler 3 Männlich 5. Platz Vincent Knoch
Jugend Männlich 4. Platz Silas Böß
Jugend 1 Weiblich 2. Platz Alina Böß
Jugend 2 Weiblich 1. Platz Nina Weise
Herren 1 9. Platz Michael Barth,
Herren 2 2. Platz Steffen Ebert, 8. Platz Lars Richter
Herren 3 4. Platz Marc Sadewasser, 6. Platz Andre' Weise, 17. Platz Steffen Wolf Damen 2 4 . Platz Katja Ohnimus, 5 . Platz Eva-Maria Knoch

Wir beglückwünschen die erfolgreichen Sportler zu diesen Leistungen.