Die Ordonanzgewehrschützen beim Sportschützenverein Unteröwisheim 1953 e.V.



Als Ordonnanzgewehr werden alle Gewehre bezeichnet die bis zum 31.12.1963 als Standartbewaffnung bei einer Armeeeinheit oder Polizeieinheit geführt wurden. Im Wettkampf sind Ordonnanzgewehr mit offener Visierung (Kimme und Korn) bzw. Lochkimme und auch Gewehr mit Feinvisierung für Höhen- und Seitenverstellung zugelassen. Zur zugelassene Munition zählen Zentralfeuerpatronen mit dem Mindestkaliber 6,5mm / .256. Der Abzug muß sich im Originalzustand befinden (min. 1500 Gramm Abzugsgewicht).